Psychotherapie
Mein persönlicher Zugang
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass jeder Mensch die Möglichkeiten aber auch die Fähigkeiten besitzt, sich zu entwickeln und zu entfalten. Jedoch gibt es Höhen und Tiefen im Leben. So können die Fähigkeiten zur Entwicklung, ja sogar unser Leben in uns durch unterschiedliche Umstände beeinträchtigt sein und gehindert werden. Verschiedene Lebensumstände oder vielschichtige Themen können zu Herausforderungen werden, bei denen wir professionelle Hilfe benötigen. Durch Psychotherapie oder durch reflektierte Persönlichkeitsentwicklung können unsere angelegten Fähigkeiten wiederbelebt werden. Davon bin ich überzeugt!
Gerne unterstütze ich diesen Prozess der Veränderungen in Ihrem Leben!
Arbeitsweise
Personzentrierte Psychotherapie
Was ist Psychotherapie? Psychotherapie, im Allgemeinen, ist eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung psychischer Krankheiten. Sie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich mit dem Ziel, psychische, psychosoziale oder auch psychosomatische Beschwerden zu behandeln. Psychotherapie fördert somit Ihre persönliche Entwicklung und Gesundheit!
Die Personzentrierte Psychotherapie, auch Gesprächspsychotherapie genannt, wurde von Carl.R. Rogers (1902 - 1987) in Amerika entwickelt. Diesem Ansatz liegt die Vorstellung zu Grunde, dass jeder Mensch ein innewohnendes Potential zur Persönlichkeitsentwicklung und über Möglichkeit zur Gestaltung seines eigenen Lebens verfügt, welches sich in Beziehungen zu anderen Personen entfalten kann.
Das bedeutet für mich als Therapeut: Durch meine bedingungsfreie Wertschätzung Ihnen gegenüber, indem ich Sie einfühlend verstehe und Ihnen meine Ehrlichkeit in unserer Beziehung anbiete, wird auch meine Grundhaltung im psychotherapeutischen Setting ersichtlich. Dadurch erleben Sie eine wertschätzende Zuwendung zu Ihren eigenen Problemen und Gefühlen und in dieser sicheren Atmosphäre können Sie angstfrei und offen über Ihre Anliegen, Sorgen und Probleme reden und Veränderungen bzw. Wachstumsprozesse können in Gang gesetzt werden.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle Informationen, die mir im Rahmen der Psychotherapie anvertraut werden, muss ich während und nach dem Beenden der Psychotherapie geheim halten.