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Elternberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung!

Eltern, welche sich vor einer einvernehmlichen Scheidung befinden und deren Kinder minderjährig sind, also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, Elternberatung über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Seit 1. Februar 2013 ist eine derartige Beratung Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung.

In dieser Elternberatung stehen die Bedürfnisse, die Interessen und das Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder im Vordergrund des Gesprächs und kann von beiden Elternteilen in Einzelsitzungen als auch in einer gemeinsamen Beratung in Anspruch genommen werden.

Ich biete die Beratung als Einzel- oder als gemeinsames Paargespräch (50 min) an!

Kosten: Einzelberatung pro Einheit und Person € 120,--

              Paarberatung pro Einheit  und Person € 60,-- 

Nach der Elternberatung erhalten Sie eine Bestätigung, die dann dem Gericht vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage: www.trennungundscheidung.at  

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