Elternberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG
Wenn Sie sich in Österreich in einer einvernehmlichen Scheidung befinden und minderjährige Kinder haben, ist eine Elternberatung gesetzlich verpflichtend. Diese Beratung nach § 95 Abs 1a AußStrG dient dazu, die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Kinder im Scheidungsprozess zu beleuchten und sicherzustellen, dass ihr Wohl an erster Stelle steht. Seit dem 1. Februar 2013 ist diese Beratung eine notwendige Voraussetzung, um eine einvernehmliche Scheidung bei Gericht einzureichen.
Was Sie von der Beratung erwarten können
In der Beratung geht es darum, die Perspektive Ihrer Kinder zu verstehen. Wir sprechen darüber, wie die Trennung ihre Emotionen und ihr Verhalten beeinflussen kann, und erarbeiten gemeinsam Lösungsansätze, wie Sie sie bestmöglich unterstützen können. Die Beratung fokussiert sich auf die Interessen und das Wohlergehen Ihres Kindes, um den Übergang in einen neuen Lebensabschnitt so sanft wie möglich zu gestalten.
Die Sitzungen können als Einzelgespräch oder als gemeinsames Paargespräch stattfinden. Sie dauern jeweils 50 Minuten und sind darauf ausgelegt, einen offenen und konstruktiven Dialog zu ermöglichen.
Kosten und Bestätigung
Diese Beratung - pro Einheit - kostet € 90,-- und ist bitte bar zu bezahlen.
Nach der Beratung erhalten Sie dann die offizielle Bestätigung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen, um die Scheidung fortzusetzen.